Ab dem 1. Januar 2027 gibt es neue Möglichkeiten für die staatlich geförderte Altersvorsorge. Eine davon ist das Altersvorsorgedepot. Dort kann Geld beispielsweise in Fonds oder ETFs angelegt werden. Auch Versicherer bereiten dafür Angebote vor.
Die staatliche Förderung ist interessant. Für eine gute Entscheidung reicht es aber nicht, nur auf die Zulagen oder eine hohe Prognose für das spätere Guthaben zu schauen. Ich finde eine andere Frage mindestens genauso wichtig: Wie wird das Geld im Alter ausgezahlt, und was bleibt nach Kosten und Steuern übrig?
Förderberechtigt sind weiterhin beispielsweise Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte. Künftig können grundsätzlich auch viele Selbstständige und Freiberufler sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke hinzukommen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt der Staat 50 Cent pro Euro dazu. Für weitere Einzahlungen bis zu insgesamt 1.800 Euro sind es 25 Cent pro Euro. So sind bis zu 540 Euro Grundzulage jährlich möglich. Für Kinder kann eine Zulage von bis zu 300 Euro pro Kind hinzukommen. Junge Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einmalig 200 Euro erhalten.
Beim Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie kann das Geld stärker am Kapitalmarkt angelegt werden. Das bietet Chancen, aber der Wert kann auch schwanken. Wer eine Garantie für einen Teil seiner Beiträge möchte, kann sich im neuen Fördersystem andere geförderte Produkte ansehen.
Mir ist bei der Beratung besonders wichtig, die spätere Auszahlung von Anfang an zu planen. Wer eine monatliche Zahlung bis ans Lebensende möchte, sollte genau prüfen, welche Rentenmöglichkeiten ein Versicherer anbietet und wie hoch die Rente aus dem angesparten Kapital voraussichtlich ausfällt. Es gibt auch Auszahlungspläne, bei denen das Geld über einen festgelegten Zeitraum verteilt wird. Diese Zahlungen enden mit dem Plan – eine lebenslange Rente läuft weiter, auch wenn man sehr alt wird.
Ein Angebot eines Versicherers kann deshalb gut passen. Ob es das beste Angebot ist, hängt aber von den konkreten Kosten, der Geldanlage, den Rentenbedingungen und den persönlichen Wünschen ab. Die neuen Produkte sind erst ab 2027 erhältlich; ein Vergleich der tatsächlichen Angebote ist daher wichtig.
Bestehende Riester-Verträge können auch nach 2026 weiterlaufen und ihre bisherige Förderung behalten. Gerade bei geringerem Einkommen und Kindern kann sich ein Blick auf die Zulagen lohnen.
Ein vereinfachtes Beispiel: Eine rentenversicherungspflichtige Person hatte im Vorjahr 20.000 Euro maßgebliches Bruttoeinkommen und erhält für zwei nach 2007 geborene Kinder die Kinderzulage. Nach den bisherigen Riester-Regeln können bei 60 Euro eigenem Jahresbeitrag insgesamt 775 Euro Zulagen hinzukommen – 175 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage. Dafür müssen die persönlichen Voraussetzungen und der Anspruch auf beide Kinderzulagen vorliegen.
Das heißt nicht, dass jeder Riester-Vertrag gut ist. Kosten und spätere Leistungen müssen ebenfalls stimmen. Aber wer nur wegen der neuen Produkte kündigt, riskiert die Rückzahlung bisheriger Zulagen und Steuervorteile. Auch ein Wechsel oder ein zusätzlicher neuer Vertrag sollte vorher geprüft werden.
Bei der neuen geförderten Altersvorsorge werden Erträge während des Sparens grundsätzlich nicht laufend besteuert. Später sind Auszahlungen aus dem geförderten Teil des Vertrags jedoch grundsätzlich vollständig mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Die Zulage von heute ist also nicht dasselbe wie ein steuerfreies Plus im Alter.
Daneben gibt es private fondsgebundene Rentenversicherungen ohne staatliche Zulagen. Auch dort kann in Fonds oder ETFs investiert werden. Für ihre spätere Rente oder Kapitalauszahlung gelten andere Steuerregeln. Je nach Lebenssituation kann so ein Vertrag besser passen als ein gefördertes Altersvorsorgedepot. Das lässt sich nur zusammen mit den Kosten und den gewünschten Auszahlungsmöglichkeiten beurteilen.
Mein Rat: Lassen Sie sich bei jeder Altersvorsorge erklären, welche Auszahlung Sie später wählen können, ob eine Rente lebenslang gezahlt wird und welcher Teil nach heutigem Recht versteuert werden muss. Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, ist eine Prognose für das spätere Guthaben wirklich hilfreich.