Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gehören die Gesundheitsfragen zu den wichtigsten Punkten überhaupt. Viele Kunden gehen davon aus: Antrag ausfüllen, Gesundheitsfragen beantworten – und wenn keine Rückfrage kommt, war es das.
Ganz so einfach ist es nicht immer.
Vor Kurzem hatte ich einen Fall, bei dem der Versicherer die Gesundheitsangaben eines jungen Kunden im Rahmen einer Stichprobe überprüft hat. Obwohl im Antrag zunächst keine relevanten Vorerkrankungen angegeben worden waren, wurde zusätzlich ein ärztlicher Bericht angefordert.
Der Versicherer lässt sich – mit entsprechender Einwilligung – Informationen vom behandelnden Arzt übermitteln und gleicht diese mit den Angaben im Antrag ab.
Dabei können auch Arztbesuche auftauchen, an die sich der Kunde selbst kaum noch erinnert oder die er persönlich gar nicht als „Erkrankung“ wahrgenommen hat.
Genau das war auch in diesem Fall der Punkt.
Im Arztbericht fanden sich mehrere Einträge aus den vergangenen Jahren. Ein Teil davon war nach dem Wortlaut der Gesundheitsfragen gar nicht anzugeben, beispielsweise bestimmte akute Infekte oder unauffällige Vorsorgeuntersuchungen.
Andere Angaben mussten jedoch nachträglich genauer erläutert werden.
Der Versicherer bat deshalb darum, einzelne Gesundheitsfragen noch einmal vollständig zu beantworten und die entsprechenden Diagnosen beziehungsweise Beschwerden genauer zu beschreiben.
Das ist ein wichtiger Punkt.
Wenn ein Versicherer weitere Unterlagen verlangt, bedeutet das nicht automatisch, dass der Vertrag abgelehnt wird oder ein Leistungsausschluss droht.
In unserem Fall wurden die Angaben gemeinsam noch einmal sauber aufgearbeitet und ergänzt. Der Versicherer fragte zum Abschluss sogar noch einmal nach, ob sich seit Antragstellung gesundheitlich etwas verändert hatte.
Danach wurde der Vertrag ganz normal policiert.
Gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man die Gesundheitsfragen niemals „mal eben“ aus dem Gedächtnis beantworten.
Auch vermeintliche Kleinigkeiten können in einer Patientenakte auftauchen:
Arztbesuche wegen Rücken- oder Gelenkbeschwerden, Allergien, Hautproblemen, Verletzungen, Physiotherapie, psychischen Beschwerden oder Medikamentenverordnungen sind typische Beispiele.
Entscheidend ist dabei immer der genaue Wortlaut der jeweiligen Gesundheitsfrage und der abgefragte Zeitraum.
Nicht jeder Arztbesuch muss angegeben werden. Aber alles, wonach ausdrücklich gefragt wird, muss vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Deshalb gehe ich Gesundheitsfragen mit meinen Kunden möglichst genau durch.
Wenn Unsicherheit besteht, sollte man lieber vorher noch einmal beim Arzt oder bei der Krankenkasse nachfragen, als später feststellen zu müssen, dass in den Unterlagen etwas dokumentiert ist, an das man selbst gar nicht mehr gedacht hat.
Der geschilderte Fall zeigt aber auch die andere Seite:
Eine Stichprobe oder eine Nachfrage des Versicherers ist kein Grund zur Panik. Wenn die Angaben nachvollziehbar sind und sauber aufgearbeitet werden, kann der Vertrag trotzdem ganz normal zustande kommen.
Und genau dafür ist eine sorgfältige Begleitung beim BU-Antrag wichtig.